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BFH, 16.12.2002 - VIII B 122/02 (1) |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Gegenvorstellung gegen Nichtzulassung der Revision - Anfechtbarkeit von Beschlüssen des Bundesfinanzhofs (BFH) mit der Beschwerde - Gegenvorstellungen gegen in Verfahren mit Vertretungszwang ergangene Entscheidungen - Vertretung durch Person i.S.d. § 3 Nr. 1 ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BFH, 07.10.2002 - VIII B 122/02
- BFH, 16.12.2002 - VIII B 122/02 (1)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 21.11.1999 - XI S 11/99
Gegenvorstellung; Vertretungszwang
Auszug aus BFH, 16.12.2002 - VIII B 122/02
Nach der Rechtsprechung des BFH gilt der Vertretungszwang nach § 62a Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 3 Nr. 1 StBerG nämlich auch für Gegenvorstellungen, die sich gegen Entscheidungen wenden, die in Verfahren ergangen sind, für die Vertretungszwang besteht (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 21. November 1999 XI S 11/99, BFH/NV 2000, 726, m.w.N.).
- BFH, 07.10.2002 - VIII R 41/02
Zulassung der Revision - Vertretungszwang vor dem BFH - Vertretungszwang vor dem …
Der erkennende Senat hat mit Beschluss VIII B 122/02 vom heutigen Tage die Beschwerde der Klägerin als unzulässig verworfen.